Die Schweiz auf dem Weg zum striktesten Aktienrecht der Welt?

Am 3. März 2013 haben die Schwei­zer Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger die Volks­in­itia­tive «gegen die Abzo­cke­rei», mit der auf über­setzte Saläre der Mit­glie­der des Ver­wal­tungs­ra­tes und der Geschäfts­lei­tung in einer Reihe von Publi­kums­ge­sell­schaf­ten rea­giert wer­den soll, mit einer wuch­ti­gen Mehr­heit von 68% angenommen. Dies, obwohl auch bei einer Ableh­nung der Initia­tive ein Gegen­vor­schlag in Kraft getre­ten wäre. Wie kam es zu die­sem Ergeb­nis? Was ist der Inhalt des künf­ti­gen Rechts? Wie wirkt es sich auf Recht und Wirt­schaft in der Schweiz aus?

Die Schweiz auf dem Weg zum strik­tes­ten Akti­en­recht der Welt?, BOARD 2013/2, 51 ff. (Down­load  )

Online-Update zum Schweizerischen Gesellschaftsrecht

Der raschen Ent­wick­lung des Schwei­ze­ri­schen Gesell­schafts­rechts soll auch künf­tig durch perio­di­sche Updates des Lehr­buchs «Schwei­ze­ri­sches Gesell­schafts­recht» Rech­nung getra­gen wer­den.
Mit dem neuen Rech­nungs­le­gungs­recht ist per 2013 eine wich­tige Neue­rung in Kraft getre­ten; dane­ben wer­den wei­tere Lite­ra­tur und Gerichts­ent­scheide ver­ar­bei­tet oder erwähnt.
Auf­grund der Überg­angs­be­stim­mun­gen wird im Bereich der Rech­nungs­le­gung das bis­her gel­tende Recht min­des­tens bis 2015 bzw. 2016 seine Bedeu­tung behal­ten; trotz­dem wur­den die ent­spre­chen­den Bestim­mun­gen auf­ge­ho­ben und bereits aus der sys­te­ma­ti­schen Geset­zes­samm­lung (SR) ent­fernt, wes­halb diese Geset­zes­ar­ti­kel vor­lie­gend als Anhang ver­füg­bar gemacht wer­den.
Sodann wurde am 3.3.2013 die Initia­tive «gegen die Abzo­cke­rei» von Volk und Stän­den ange­nom­men, wel­che einen wich­ti­gen Ent­wick­lungs­schritt im Schwei­zer Akti­en­recht dar­stellt. Der Text der Initia­tive fin­det sich eben­falls im Anhang.

Schutz der Menschenrechte – eine Pflicht für multinationale Unternehmen?

Die­ser Bei­trag befasst sich mit der Frage, inwie­weit die Schwei­zer Mut­ter­ge­sell­schaft einer inter­na­tio­nal täti­gen Gruppe und ihre lei­ten­den Organ­per­so­nen über das Kom­mer­zi­elle hin­aus eine Kon­zern­lei­tungs­pflicht haben und ins­be­son­dere, ob darin eine Pflicht ein­ge­schlos­sen ist, für den Schutz der Men­schen­rechte und der gewerk­schaft­li­chen Frei­hei­ten in Toch­ter­ge­sell­schaf­ten zu sor­gen, wenn diese in Regio­nen begrenz­ter Staat­lich­keit tätig sind.

Schutz der Men­schen­rechte – eine Pflicht für mul­ti­na­tio­nale
Unter­neh­men?, in: Cavallo et al. (Hrsg.), Liber ami­co­rum für Andreas Donatsch, Zürich 2012, 703 ff. (PDF auf Anfrage  )

Der Genossenschaftszweck — gestern und heute

Art. 828 Abs. 1 OR defi­niert die Genos­sen­schaft als eine als Kör­per­schaft orga­ni­sierte Ver­bin­dung einer nicht geschlos­se­nen Zahl von Per­so­nen oder Han­dels­ge­sell­schaf­ten, die in der Haupt­sa­che die För­de­rung oder Siche­rung bestimm­ter wirt­schaft­li­cher Inter­es­sen ihrer Mit­glie­der in gemein­sa­mer Selbst­hilfe bezweckt. Damit weicht der Gesetz­ge­ber für die Genos­sen­schaft als ein­zi­ger Rechts­form des Obli­ga­tio­nen­rechts vom in Art. 530 Abs. 1 OR fest­ge­leg­ten und für sämt­li­che Han­dels­ge­sell­schaf­ten gel­ten­den Prin­zip der freien Zweck­set­zung ab. In der Pra­xis berei­tet es frei­lich Schwie­rig­kei­ten, die rechts­wid­ri­gen von den nur atypi­schen Genos­sen­schafts­zwe­cken zu unterscheiden.

Der Genos­sen­schafts­zweck — ges­tern und heute, REPRAX 2012/2, 1 ff. (zusam­men mit Franco Taisch, Tizian Trox­ler und Ingrid D’Incà-Keller) (Down­load  )

Verpasste Chancen und unabsehbare Folgen für Genossenschaften — BGE 138 III 407

Ent­scheid­be­spre­chung in der NZZ vom 23.10.2012

Sinkt die Mit­glie­der­zahl einer Genos­sen­schaft unter sie­ben, hat diese nach Ansicht des Bun­des­ge­richts ihre mate­ri­elle Exis­tenz ver­lo­ren und ist auf­zu­lö­sen. Die Auto­ren (Forstmoser/Taisch/Troxler) erör­tern die­sen Ent­scheid, der auch Gross­ver­tei­ler tref­fen könnte, kritisch.

«Ver­passte Chan­cen und unab­seh­bare Fol­gen für Genos­sen­schaf­ten», Ent­scheid­be­spre­chung zu BGE 138 III 407 in NZZ vom 23.10.2012, Nr. 247, S. 33 (zusam­men mit Franco Taisch und Tizian Trox­ler) (Down­load  ).

«Stimmrechtsberater sind ein Problem»

Streit­ge­spräch in plä­do­yer mit Daniel Häu­ser­mann zum Thema Aktionärsausschüsse.

Ein Aus­schuss der Aktio­näre fin­det dif­fe­ren­zier­tere Lösun­gen als eine Gene­ral­ver­samm­lung. Davon ist Peter Forst­mo­ser über­zeugt. Daniel Häu­ser­mann bezwei­felt, dass viele Unter­neh­men sol­che Gre­mien ein­rich­ten würden.

«Stimm­rechts­be­ra­ter sind ein Pro­blem», Streit­ge­spräch, plä­do­yer 5/12, S. 8 ff. (Down­load  ).

Schweizerisches Gesellschaftsrecht

Schweizerisches Gesellschaftsrecht, Cover

Jetzt erhält­lich: 11. Auflage

Schwei­ze­ri­sches Gesell­schafts­recht, 11. Auf­lage, Bern 2012 (Buch­de­tails).

Seit der letz­ten Auf­lage die­ses Buches ist eine Reihe wich­ti­ger Erlasse in Kraft getre­ten: das total revi­dierte Recht der GmbH, das neue rechts­form­über­grei­fende Revi­si­ons­recht und das Revi­si­ons­auf­sichts­ge­setz, das neue und im Anwen­dungs­be­reich erwei­terte Recht der kol­lek­ti­ven Kapi­tal­an­la­gen, das Buchef­fek­ten­ge­setz und, auf Ver­ord­nungs­stufe, die neue Han­dels­re­gis­ter­ver­ord­nung. Dies und die Ent­wick­lun­gen in Lehre und Pra­xis mach­ten eine voll­stän­dige Neu­be­ar­bei­tung erforderlich.

Mit der Neu­auf­lage liegt wie­derum eine umfas­sende Dar­stel­lung des Schwei­zer Gesell­schafts­rechts und sei­ner Neben­ge­biete auf dem neu­es­ten Stand vor. Dar­über hin­aus wird auch das künf­tige Rech­nungs­le­gungs­recht vor­ge­stellt, und aus­führ­lich wird auf die Akti­en­rechts­re­form und die Vor­schläge für die Mit­be­stim­mung der Aktio­näre bei den Spit­zen­sa­lä­ren in Publi­kums­ge­sell­schaf­ten eingegangen.

Die Ziel­set­zung blieb unver­än­dert: Das Buch soll Grund­lage für das Stu­dium, zugleich aber auch erste Aus­kunfts­stelle für den Prak­ti­ker sein.

«Say-on-Pay»: Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» und der Gegenvorschlag des Parlaments

Der Autor zeich­net den wech­sel­vol­len Ver­lauf der Akti­en­rechts­re­vi­sion nach, die die­sen Som­mer durch den Ver­zicht auf die Bonus­steuer eine neu­er­li­che Wende erfah­ren hat. Er zeigt Gleich­lauf und grund­le­gende Unter­schiede von Initia­tive und indi­rek­tem Gegen­vor­schlag auf. In der Umset­zung der Stär­kung der Aktio­närs­rechte setzt der indi­rekte Gegen­vor­schlag mit dis­po­si­ti­vem Recht auf das Selbst­be­stim­mungs­recht der Aktio­näre, wäh­rend die Initia­tive viel zwin­gen­des Recht mit star­ren Regeln vor­sieht. Eine ein­zig­ar­tige Bestim­mung wäre die von der Initia­tive gefor­derte straf­recht­li­che Sank­tion bei akti­en­recht­li­chen Pflichtverletzungen.

«Say-on-Pay»: Die Volks­in­itia­tive «gegen die Abzo­cke­rei» und der Gegen­vor­schlag des Par­la­ments, SJZ 2012, 337 ff. (Down­load  )

Stärkung der Aktionärsdemokratie durch das Internet

In gros­sen Akti­en­ge­sell­schaf­ten ist die Gene­ral­ver­samm­lung zu einer schwer­fäl­li­gen Insti­tu­tion gewor­den. In die­sem Bei­trag wird vor­ge­schla­gen, Debat­ten und Wil­lens­bil­dung im Aktio­na­riat zeit­lich vor­zu­zie­hen und das Inter­net dafür zu nutzen.

Stär­kung der Aktio­närs­de­mo­kra­tie durch das Inter­net, NZZ vom 3. April 2012, Nr. 79, S. 29 (mit Her­bert Wohl­mann und Karl Hof­stet­ter) (Down­load  )

Herkömmliche GV-Form, Online-Voting und mehr Aktionärsdemokratie

Peter Forst­mo­ser spricht über die Idee der Online-GV. Er erklärt, wie man das Inter­net nicht nur im Vor­feld einer Gene­ral­ver­samm­lung, son­dern auch zu ihrer Durch­füh­rung nut­zen könnte. Zudem bezieht er Stel­lung zu den recht­li­chen Fra­gen, die sich dabei stellen.

Bedeu­tung der her­kömm­li­chen GV-Form

Recht­li­chen Situa­tion beim Online-Voting

Aus­ge­stal­tung der Online-Plattform für mehr Aktionärsdemokratie

Mehr zur vir­tu­el­len Gene­ral­ver­samm­lung in der Sen­dung ECO vom 30. April 2012 und im Echo der Zeit vom 3. Mai 2012.

Aktienrechtsrevision — Umstrittene Aktionärsdemokratie

Die Revi­sion des Akti­en­rechts ist ein poli­ti­scher Hin­der­nis­lauf. An einer Tagung des Europa Insti­tuts an der Uni­ver­si­tät Zürich spricht sich Bun­des­rä­tin Eve­line Widmer-Schlumpf «gegen eine Renais­sance der Markt­gläu­big­keit aus». Wei­tere Dis­kus­si­ons­punkte waren: Saläre, Regu­lie­rungs­dichte und ein spe­zi­el­les Akti­en­recht für bör­sen­ko­tierte Gesellschaften.

Bericht auf UZH News:

http://www.uzh.ch/news/articles/2010/umstrittene-aktionaersdemokratie.html