Kategorie: Aktienrecht

  • Online-Update zum Schweizerischen Gesellschaftsrecht (13. Auflage)

    Der raschen Ent­wick­lung des Schwei­ze­ri­schen Gesell­schafts­rechts soll wei­ter­hin durch peri­odi­sche Updates Rech­nung getra­gen wer­den. Davon aus­ge­hend, dass das Neue und Neue­ste auf beson­de­res Inter­es­se stos­sen, sind die Nach­trä­ge aus­führ­li­cher als die spä­te­re Behand­lung im Lehr­buch.

    Die in der Mono­gra­fie bereits erläu­ter­ten recht­li­chen Grund­la­gen für die Ein­füh­rung des Limi­t­ed Qua­li­fi­ed Inve­stor Fund (L‑QIF), das revi­dier­te Kol­lek­ti­v­an­la­ge­ge­setz (KAG) und die ange­pass­te Kol­lek­ti­v­an­la­ge­ver­ord­nung (KKV), sind am 1. März 2024 in Kraft getre­ten.

    Fer­ner über­mit­tel­te der Bun­des­rat im Mai 2024 die Bot­schaft zur Wei­ter­ent­wick­lung der Geld­wä­sche­rei­be­kämp­fung an das Par­la­ment. Nament­lich sol­len ein eid­ge­nös­si­sches Regi­ster der wirt­schaft­lich berech­tig­ten Per­so­nen und Sorg­falts­pflich­ten für beson­ders risi­ko­be­haf­te­te Tätig­kei­ten in Rechts­be­ru­fen ein­ge­führt wer­den.

    Im Übri­gen ent­hält das Update ohne Anspruch auf Voll­stän­dig­keit Hin­wei­se auf wich­ti­ge neue Gerichts­ent­schei­de, auf neue­ste Lite­ra­tur und auf wei­te­re Ent­wick­lun­gen im Bereich des Gesell­schafts­rechts.

  • Schweizerisches Gesellschaftsrecht

    Jetzt erhält­lich: 13. Auf­la­ge

    Schwei­ze­ri­sches Gesell­schafts­recht, 13. Auf­la­ge, Bern 2023 (Buch­de­tails).

    Seit der letz­ten Auf­la­ge die­ses Buches ist eine Rei­he von wich­ti­gen Geset­zes­än­de­run­gen in Kraft gesetzt wor­den, allen vor­an die umfas­sen­de Erneue­rung des Akti­en­rechts mit über 160 geän­der­ten oder neu­en Arti­keln. Voll­stän­dig revi­diert wur­de auch das Han­dels­re­gi­ster­recht. Ände­run­gen unter­schied­li­chen Umfangs fin­den sich etwa bei der GmbH und der Genos­sen­schaft, beim Ver­ein und bei der Stif­tung sowie im Rech­nungs­le­gungs­recht.

    Dies und die Ent­wick­lun­gen in Leh­re und Pra­xis mach­ten eine Neu­be­ar­bei­tung des längst zum Stan­dard­werk gewor­de­nen Lehr- und Hand­buchs erfor­der­lich. Mit der Neu­auf­la­ge liegt eine umfas­sen­de Dar­stel­lung des Schwei­zer Gesell­schafts­rechts und sei­ner Neben­ge­bie­te auf dem neue­sten Stand vor.

    Dabei blieb die Ziel­set­zung trotz zahl­rei­cher Ände­run­gen und Ergän­zun­gen unver­än­dert: Das Buch soll Grund­la­ge für das Stu­di­um und zugleich auch erste Aus­kunfts­stel­le für den Prak­ti­ker sein. Um die­se dop­pel­te Nut­zung zu erleich­tern, wer­den die Grund­la­gen einer­seits und die wei­ter­füh­ren­den Hin­wei­se zu Ein­zel­fra­gen sowie zu Lite­ra­tur und Judi­ka­tur ande­rer­seits druck­tech­nisch unter­schie­den.

  • Die Reform des Aktienrechts ist abgeschlossen

    Soeben hat das Par­la­ment eine umfas­sen­de Reform des Akti­en­rechts ver­ab­schie­det. Zwei Bei­trä­ge infor­miert über die wesent­lich­sten Ände­run­gen und ihre Bedeu­tung für die Pra­xis:

    • Schwei­zer Akti­en­recht 2020. Abschluss einer umfas­sen­den Reform des Akti­en­rechts in der Schweiz, Board 4/2020, S. 156 ff.
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    • Schwei­zer Akti­en­recht 2020. Abschluss einer umfas­sen­den Reform des schwei­ze­ri­schen Akti­en­rechts, Board Dyna­mics, NICG 1/2020, S. 3 ff.
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  • Schweizerische Aktienrechtsreform: Die Schlussrunde ist eingeläutet!

    Die Akti­en­rechts­re­form ist seit über einem Jahr­zehnt in den poli­ti­schen Gre­mi­en der Schweiz unter­wegs. Jetzt befin­det sie sich in der Schluss­run­de der Dif­fe­renz­be­rei­ni­gung zwi­schen Natio­nal- und Stän­de­rat. Der Bei­trag zeigt, was heu­te bereits fest­steht, und wel­che Fra­gen noch offen sind. Er nimmt eine vor­läu­fi­ge Wür­di­gung des Gesamt­ein­drucks der Reform vor. Ein Exkurs geht auf den Stand der Bera­tun­gen zur sog. Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve ein.

    Schwei­ze­ri­sche Akti­en­rechts­re­form: Die Schluss­run­de ist ein­ge­läu­tet!, Jus­let­ter vom 10. Febru­ar 2020 (zusam­men mit Mar­cel Küch­ler).

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  • Die letzte Meile bis ans Ziel

    Seit die Rechts­kom­mis­si­on des Stän­de­ra­tes ihre Vor­schlä­ge für die Reform des Akti­en­rechts vor­ge­legt hat, herrscht in der Wirt­schaft gros­se Skep­sis. Vom Abbruch der Übung ist die Rede. Ist es sinn­voll, die Reform­ar­bei­ten den­noch wei­ter­zu­füh­ren?

    Die letz­te Mei­le bis ans Ziel, Neue Zür­cher Zei­tung 2019, 8.1.2019, S. 10 (zusam­men mit Mar­cel Küch­ler).

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  • Ein Abbruch der Aktienrechtsreform überzeugt nicht!

    Die Ver­schär­fun­gen aus der Rechts­kom­mis­si­on des Stän­de­ra­tes gefähr­den die Vor­la­ge zur Reform des Akti­en­rechts. Die Opti­on eines Abbruchs der Reform über­zeugt jedoch nicht und wäre schäd­lich.

    Akti­en­rechts­re­form vor dem Aus? Finanz und Wirt­schaft 95/2018 vom 5.12.2018, S. 2 (zusam­men mit Mar­cel Küch­ler).

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