Perfektionismus, übertriebene Fürsorge, Hang zu Tradition und Tunnelblick: über die Haltungen, die den Erfindergeist bremsen – und umsetzbare Vorschläge, wie man diese ändern kann.
Vom Schiessen in den eigenen Fuss, Schweizer Monat, Nr. 1029, September 2015, 69 ff.
Cet ouvrage classique paraissant pour la première fois en langue française propose une étude d’ensemble du droit suisse des sociétés et des matières voisines. Il passe en revue toutes les formes de sociétés ainsi que l’institution de l’entreprise individuelle, mais également des matières transversales telles que le droit comptable, le droit du registre du commerce, les raisons de commerce et les restructurations.
Le texte prend pour base l’édition en langue allemande parue à l’automne 2012 sous le titre Schweizerisches Gesellschaftsrecht. Il est néanmoins à jour de l’état du droit au 1er mai 2015 et rend compte en détail des évolutions de la législation, de la jurisprudence et de la doctrine intervenues depuis la parution de l’édition en langue allemande.
Le livre se veut à la fois un manuel et un ouvrage de référence privilégié pour les praticiens.
Überlegungen zu einem zwar in Politik und Medien vielfach angesprochenen, von Juristen aber bisher wenig beachteten Thema: der Frage, ob und allenfalls in welcher Hinsicht Publikumsgesellschaften (und vor allem die international tätigen unter ihnen) eine soziale und ökologische Verantwortung haben und – wenn ja – worin eine solche besteht und ob in dieser Hinsicht gesetzgeberische Massnahmen vorzusehen sind.
Corporate Social Responsibility, eine (neue) Rechtspflicht für Publikumsgesellschaften, in: Waldburger et al. (Hrsg.), Law & Economics, Festschrift für Peter Nobel zum 70. Geburtstag, Bern 2015, 157 ff.
Aktionärbindungsverträge, Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis, Zürich 2015 (zusammen mit Marcel Küchler) (Buchdetails).
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist die AG ein anonymes, kapitalbezogenes Gebilde. Die Realität sieht anders aus: Zahlenmässig überwiegen kleine und mittlere Gesellschaften mit intensiven persönlichen Bindungen. Für diese kann eine passende Struktur meist nur gefunden werden, indem die aktienrechtliche Ordnung durch einen Aktionärbindungsvertrag ergänzt wird.
Dieses Buch versteht sich sowohl als systematische Darstellung wie auch als Arbeitsinstrument für die Praxis. Die typischen Vertragsinhalte werden umfassend vorgestellt, die zahlreichen Rechtsfragen rund um das Thema «Aktionärbindungsverträge» gründlich behandelt. Als Basis für die Vertragsgestaltung finden sich sodann Musterverträge für häufige Konstellationen sowie eine Vielzahl von Textbausteinen für individuelle Bedürfnisse.
Die Musterverträge stehen ab Erscheinen des Buches unter www.schulthess.com/abvmuster zum Download bereit.
Am 3.3.2013 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit großer Mehrheit einer Verfassungsänderung zugestimmt, mit welcher übersetzten Salären an der Unternehmensspitze von börsennotierten Gesellschaften durch einen Ausbau der Aktionärsrechte ein Riegel vorgeschoben werden sollte. Die Verfassungsbestimmungen sind inzwischen in einer auf den 1.1.2014 in Kraft getretenen Regierungsverordnung konkretisiert worden.
Der Beitrag zeigt auf, wie die neue Ordnung in der Praxis der
Publikumsgesellschaften umgesetzt worden ist, was die – zum Teil überraschenden und ungewollten – Konsequenzen sind und wie sich das Schweizer Recht in diesem Bereich in absehbarer Zukunft weiterentwickeln dürfte.
Die Umsetzung der Schweizer Volksinitiative «gegen die Abzockerei», BOARD 5/2014, S. 192 ff.
Die Raiffeisen-Bankengruppe wollte die statutarischen Grundlagen schaffen, um Beteiligungsscheine – ähnlich Partizipationsscheinen bei der Aktiengesellschaft – ausgeben zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Pläne mit Urteil B‑6017/2012 vom 13. Juni 2013 abgesegnet. Das Bundesgericht dagegen qualifizierte sie im zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_363/2013
vom 28. April 2014 überraschend als rechtswidrig. Nach Auffassung der Autoren ist der Entscheid des Bundesgerichts in der rechtlichen Begründung problematisch und in den praktischen Auswirkungen abzulehnen. Eine Gesetzesrevision drängt sich auf.
Unzulässigkeit von Beteiligungsscheinen bei Genossenschaften, in: Jusletter vom 14. Juli 2014 (zusammen mit Franco Taisch und Tizian Troxler).