Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit die Schweizer Muttergesellschaft einer international tätigen Gruppe und ihre leitenden Organpersonen über das Kommerzielle hinaus eine Konzernleitungspflicht haben und insbesondere, ob darin eine Pflicht eingeschlossen ist, für den Schutz der Menschenrechte und der gewerkschaftlichen Freiheiten in Tochtergesellschaften zu sorgen, wenn diese in Regionen begrenzter Staatlichkeit tätig sind.
Schutz der Menschenrechte – eine Pflicht für multinationale
Unternehmen?, in: Cavallo et al. (Hrsg.), Liber amicorum für Andreas Donatsch, Zürich 2012, 703 ff. (Download )