Kategorie: Aktionäre

  • Schweizerisches Gesellschaftsrecht

    Jetzt erhält­lich: 13. Auf­la­ge

    Schwei­ze­ri­sches Gesell­schafts­recht, 13. Auf­la­ge, Bern 2023 (Buch­de­tails).

    Seit der letz­ten Auf­la­ge die­ses Buches ist eine Rei­he von wich­ti­gen Geset­zes­än­de­run­gen in Kraft gesetzt wor­den, allen vor­an die umfas­sen­de Erneue­rung des Akti­en­rechts mit über 160 geän­der­ten oder neu­en Arti­keln. Voll­stän­dig revi­diert wur­de auch das Han­dels­re­gi­ster­recht. Ände­run­gen unter­schied­li­chen Umfangs fin­den sich etwa bei der GmbH und der Genos­sen­schaft, beim Ver­ein und bei der Stif­tung sowie im Rech­nungs­le­gungs­recht.

    Dies und die Ent­wick­lun­gen in Leh­re und Pra­xis mach­ten eine Neu­be­ar­bei­tung des längst zum Stan­dard­werk gewor­de­nen Lehr- und Hand­buchs erfor­der­lich. Mit der Neu­auf­la­ge liegt eine umfas­sen­de Dar­stel­lung des Schwei­zer Gesell­schafts­rechts und sei­ner Neben­ge­bie­te auf dem neue­sten Stand vor.

    Dabei blieb die Ziel­set­zung trotz zahl­rei­cher Ände­run­gen und Ergän­zun­gen unver­än­dert: Das Buch soll Grund­la­ge für das Stu­di­um und zugleich auch erste Aus­kunfts­stel­le für den Prak­ti­ker sein. Um die­se dop­pel­te Nut­zung zu erleich­tern, wer­den die Grund­la­gen einer­seits und die wei­ter­füh­ren­den Hin­wei­se zu Ein­zel­fra­gen sowie zu Lite­ra­tur und Judi­ka­tur ande­rer­seits druck­tech­nisch unter­schie­den.

  • Schweizer Aktienrecht 2020

    Zum Stand der schwei­ze­ri­schen Akti­en­rechts­re­form

    Am 28. Novem­ber 2014 hat der Bun­des­rat die Dis­kus­si­on zur Reform des Akti­en­rechts wie­der auf­ge­nom­men, indem er einen neu­en Vor­ent­wurf in die Ver­nehm­las­sung schick­te. Auf der Grund­la­ge der ein­ge­reich­ten Stel­lung­nah­men hat er ein Jahr spä­ter, am 4. Dezem­ber 2015, nicht nur das wei­te­re Vor­ge­hen fest­ge­legt, son­dern auch inhalt­li­che Eck­wer­te beschlos­sen.

    Schwei­zer Akti­en­recht 2020, Expert Focus 1–2|2016, S. 86 ff. (zusam­men mit Mar­cel Küch­ler)

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  • Aktionärbindungsverträge

    Neu erschie­nen:

    Aktio­när­bin­dungs­ver­trä­ge, Recht­li­che Grund­la­gen und Umset­zung in der Pra­xis, Zürich 2015 (zusam­men mit Mar­cel Küch­ler) (Buch­de­tails).

    Cover von Aktionärbindungsverträge

    Nach der Vor­stel­lung des Gesetz­ge­bers ist die AG ein anony­mes, kapi­tal­be­zo­ge­nes Gebil­de. Die Rea­li­tät sieht anders aus: Zah­len­mäs­sig über­wie­gen klei­ne und mitt­le­re Gesell­schaf­ten mit inten­si­ven per­sön­li­chen Bin­dun­gen. Für die­se kann eine pas­sen­de Struk­tur meist nur gefun­den wer­den, indem die akti­en­recht­li­che Ord­nung durch einen Aktio­när­bin­dungs­ver­trag ergänzt wird.

    Die­ses Buch ver­steht sich sowohl als syste­ma­ti­sche Dar­stel­lung wie auch als Arbeits­in­stru­ment für die Pra­xis. Die typi­schen Ver­trags­in­hal­te wer­den umfas­send vor­ge­stellt, die zahl­rei­chen Rechts­fra­gen rund um das The­ma «Aktio­när­bin­dungs­ver­trä­ge» gründ­lich behan­delt. Als Basis für die Ver­trags­ge­stal­tung fin­den sich sodann Muster­ver­trä­ge für häu­fi­ge Kon­stel­la­tio­nen sowie eine Viel­zahl von Text­bau­stei­nen für indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se.

    Die Muster­ver­trä­ge ste­hen ab Erschei­nen des Buches unter www.schulthess.com/abvmuster zum Down­load bereit.

  • Die Nachhaltigkeitsprämie

    Publi­kums­ge­sell­schaf­ten set­zen auf die lang­fri­sti­ge Per­spek­ti­ve. Aber die Hal­te­dau­er ihrer Akti­en beträgt im Durch­schnitt nur eini­ge Mona­te. Wie lässt sich die­ser Wider­spruch auf­lö­sen? Ganz ein­fach: Wer sei­ne Aktie min­de­stens drei Jah­re hält, erhält eine Prä­mie.

    Die Nach­hal­tig­keits­prä­mie, Schwei­zer Monat, Nr. 1012, 2013/2014, 35 ff.

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  • Vorbild Schweiz?

    Am 3. März 2013 haben die Schwei­zer Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger die Volks­in­itia­ti­ve «gegen die Abzocke­rei», mit der auf über­setz­te Salä­re der Mit­glie­der des Ver­wal­tungs­ra­tes und der Geschäfts­lei­tung in einer Rei­he von Publi­kums­ge­sell­schaf­ten reagiert wer­den soll, mit einer wuch­ti­gen Mehr­heit von 68% ange­nom­men.
    Wie kam es zu die­sem Ergeb­nis, das noch vor weni­gen Jah­ren undenk­bar gewe­sen wäre? Was ist der Inhalt des künf­ti­gen Rechts? Und wie dürf­te es sich auf Recht und Wirt­schaft in der Schweiz aus­wir­ken? Auf die­se Fra­gen sei im Fol­gen­den eine erste Ant­wort ver­sucht.

    Vor­bild Schweiz?, Zur gesetz­li­chen Begren­zung der Mana­ger­ge­häl­ter, myops 18/2013, 5 ff.

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  • Die Schweiz auf dem Weg zum striktesten Aktienrecht der Welt?

    Am 3. März 2013 haben die Schwei­zer Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger die Volks­in­itia­ti­ve «gegen die Abzocke­rei», mit der auf über­setz­te Salä­re der Mit­glie­der des Ver­wal­tungs­ra­tes und der Geschäfts­lei­tung in einer Rei­he von Publi­kums­ge­sell­schaf­ten reagiert wer­den soll, mit einer wuch­ti­gen Mehr­heit von 68% ange­nom­men. Dies, obwohl auch bei einer Ableh­nung der Initia­ti­ve ein Gegen­vor­schlag in Kraft getre­ten wäre. Wie kam es zu die­sem Ergeb­nis? Was ist der Inhalt des künf­ti­gen Rechts? Wie wirkt es sich auf Recht und Wirt­schaft in der Schweiz aus?

    Die Schweiz auf dem Weg zum strik­te­sten Akti­en­recht der Welt?, BOARD 2/2013, 51 ff.

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